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Gründerkredit der KfW: Bis zu 125.000 € für Ihre Existenzgründung

Der Schritt in die Selbstständigkeit bringt viele Fragen mit sich – besonders in finanzieller Hinsicht. Der KfW-Gründerkredit, auch ERP-Gründerkredit StartGeld genannt, bietet eine staatlich geförderte Finanzierungsmöglichkeit für Gründer, Freiberufler und junge Unternehmen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie vom KfW-Kredit profitieren und was Sie für den Antrag benötigen.

Was ist der KfW-Gründerkredit?

Der KfW-Gründerkredit ist ein zinsgünstiges Darlehen, das speziell für Existenzgründer entwickelt wurde. Er soll den Start in die Selbstständigkeit erleichtern – mit fairen Konditionen, langen Laufzeiten und einfacher Beantragung über Ihre Hausbank.

Vorteile des Gründerkredits im Überblick

  • Kreditsumme: bis zu 125.000 Euro
  • Bis zu 50.000 Euro für Betriebsmittel
  • Laufzeit: bis zu 10 Jahre, mit bis zu 2 Jahren tilgungsfrei
  • Effektiver Jahreszins ab ca. 3,76 %
  • Haftungsfreistellung bis zu 80 % für die Hausbank
  • Keine Sicherheiten erforderlich
  • Keine Eigenkapitalpflicht
  • Antrag auch im Nebenerwerb möglich

Hier können Sie sich zu den aktuellen Konditionen auf der Website der KfW informieren.

Wer kann den Kredit beantragen?

Der KfW-Gründerkredit richtet sich an:

  • Existenzgründerinnen und -gründer
  • Freiberufler
  • Kleine Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind
  • Gründungen im Voll- und Nebenerwerb

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Investition gestellt werden. Eine nachträgliche Finanzierung ist nicht möglich.

Voraussetzungen für den Antrag

Um den Gründerkredit erfolgreich zu beantragen, benötigen Sie:

  • Einen vollständigen Businessplan mit Finanzplan
  • Eine Rentabilitätsvorschau
  • Bonitätsnachweise (z. B. Schufa-Auskunft)
  • Fachliche Nachweise, falls erforderlich
  • Eventuell behördliche Genehmigungen

Kreditrechner für Gründerkredit (Ratendarlehen)









  1. Beratungsgespräch mit Ihrer Hausbank
  2. Zusammenstellung der Unterlagen
  3. Antragstellung über die Hausbank bei der KfW
  4. Prüfung und Bewilligung
  5. Auszahlung des Kredits

Hinweis: Die KfW vergibt den Kredit nicht direkt, sondern nur über durchleitende Banken. In der Vergangenheit haben wir Projekte über die Sparkasse, Volksbank oder die GLS realisiert.

Häufige Fragen

Kann ich den Kredit im Nebenerwerb nutzen?

Ja, auch Teilzeitgründer sind antragsberechtigt.

Was passiert bei Zahlungsschwierigkeiten?

Die KfW übernimmt 80 % des Kreditrisikos, dennoch bleibt eine persönliche Haftung bestehen.

Ist der Kredit mit anderen Förderungen kombinierbar?

Ja, etwa mit dem Gründungszuschuss oder dem AVGS-Gutschein.

Sie möchten den Gründerkredit beantragen?

Wir begleiten Sie bei jedem Schritt – von der Geschäftsidee über den Businessplan bis hin zur erfolgreichen Antragstellung.