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Zuschuß zum Gründen? Aber sicher!

Unsere Gründungsberatung richtet sich an alle, die ihre Geschäftsidee verwirklichen wollen – vom klassischen Firmengründer bis zum Entrepreneur aus dem europäischen Ausland – Sprechen Sie uns gerne an, wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite!

Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung, die von der Bundesagentur für Arbeit an Menschen gewährt wird, die sich selbständig machen wollen. Dieser Zuschuss soll dazu beitragen, die finanziellen Risiken zu minimieren, die mit der Gründung eines eigenen Unternehmens verbunden sind.

Die Höhe des Zuschusses hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem letzten Einkommen, der Anzahl der Monate, in denen man Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, und der Anzahl der Personen im Haushalt.
Der Zuschuss ist in zwei Phasen eingeteilt, die für einen Zeitraum von sechs bis 15 Monaten gedacht sind, und kann auch in Verbindung mit verschiedenen Gründerdarlehen anderer Programme beantragt werden.

Für Gründerinnen und Gründer, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten, kann der Gründungszuschuss eine wichtige Unterstützung sein:

Sie kann von Existenzgründern, Freiberuflern und Gewerbetreibenden beantragt werden, die sich in der Ich-AG-Phase befinden oder die sich in den ersten drei Jahren nach Gründung ihres Unternehmens befinden.

Berechnungsgrundlage

Die Höhe des Gründungszuschusses hängt primär vom bezogenen Arbeitslosengeld ab.

In der ersten Phase berechnet sich dieser aus dem Arbeitslosengeld I plus 300 €. In der zweiten Phase erhält der Gründer 300 € für weitere 9 Monate.

Eine besondere Eigenschaft der Förderung ist, dass diese anrechnungsfrei neben dem erzielten Einkommen aus der neu begonnen Selbständigkeit gezahlt wird. Der Gründungszuschuss dient dazu, den Lebensunterhalt des Gründers und die Kosten für die soziale Absicherung zu sichern.

Die Förderdauer beträgt in der Regel sechs Monate, kann aber bei Bedarf verlängert werden.
Der Zuschuss ist steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden.

Beispiel Gründungszuschuss

Ein Beispiel für den Gründungszuschuss ist, dass Sie als Gründer 1.500 € Arbeitslosengeld I erhalten.

In Phase 1, die 6 Monate dauert, erhalten Sie 1.800 €, bestehend aus 1.500 € Arbeitslosengeld I und einem Pauschalbetrag von 300 €.

In Phase 2, die 9 Monate dauert, ist ein Pauschalbetrag von 300 € vorgesehen. Insgesamt erhalten Sie 10.800 € aus Phase 1 und 2.700 € aus Phase 2.

Voraussetzung

Um den Gründungszuschuss zu erhalten, müssen Sie als Antragsteller Arbeitslosengeld I beziehen und mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I ab dem Tag der Gründung haben.

Die Selbständigkeit muss auf eine hauptberufliche Tätigkeit ausgelegt sein und die Arbeitslosigkeit beenden.
Weitere Voraussetzungen können im Gesetz, der Arbeitslosenversicherung und der Ermessensleistung festgelegt sein.

Der Progressionsvorbehalt kann zum Tragen kommen und es kann eine Sperrzeit geben.
Die Voraussetzungen können je nach Bezieher, Kind, Behinderung und Haushalt variieren.

So erhalten Sie den Gründungszuschuss

Beratung und Businessplan

Um den Gründungszuschuss beantragen zu können, ist es erforderlich, dass Sie eine Gründungsberatung durchlaufen und einen Businessplan erstellen.

Die Gründungsberatung kann von Ihnen bei der Agentur für Arbeit oder bei einem anerkannten Träger der Gründungsberatung über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) in Anspruch genommen werden.
Ihr Businessplan sollte detailliert darlegen, wie das geplante Unternehmen aufgebaut wird und wie es sich in der Zukunft entwickeln soll.

Antragstellung

Nach Abschluss der Gründungsberatung und Erstellung des Businessplans kann der Antrag auf Gründungszuschuss gestellt werden.
Den Antrag können Sie online auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit stellen.
Es ist auch möglich, den Antrag persönlich bei der Arbeitsagentur einzureichen.

Bewilligung und Auszahlung

Nach Einreichung des Antrags wird dieser von einem Sachbearbeiter geprüft. Bei positiver Entscheidung wird der Gründungszuschuss bewilligt und ausgezahlt.

Die Auszahlung erfolgt in zwei Phasen.
In Phase 1 erhält der Antragsteller den Gründungszuschuss als Anschubfinanzierung für seine Selbstständigkeit.

Dadurch ist er für die Sicherung seines Lebensunterhalts sowie für seine soziale Absicherung nicht auf einen unmittelbaren Erfolg seiner Unternehmensgründung angewiesen.

In Phase 2 kann der Antragsteller den Gründungszuschuss als Ermäßigung auf das Arbeitslosengeld I erhalten.

Weitere Unterstützung

Neben dem Gründungszuschuss gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Existenzgründer.
So bieten beispielsweise Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Banken und Fachverbände Seminare und Beratung an.

Auch eine fachkundige Stellungnahme kann hilfreich sein, um die Chancen auf eine Bewilligung des Gründungszuschusses zu erhöhen. Vermittlungsfachkräfte der Arbeitsagentur bieten zudem Coaching an, um bei der Gründung und der Vermittlung von Kunden und Aufträgen zu unterstützen.

“Eine Idee muss Wirklichkeit werden, oder Sie ist nur eine eitle Seifenblase.”

Berhold Auerbach, deutscher Schriftsteller