Zuschuß zum Gründen? Aber sicher!
Eins vorweg…
Unsere Gründungsberatung richtet sich an alle, die ihre Geschäftsidee verwirklichen wollen – vom klassischen Firmengründer bis zum Entrepreneur aus dem europäischen Ausland – Sprechen Sie uns gerne an, wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite!
Sollte für Sie allerdings ein Gründungszuschuss der Arbeitsagentur für Arbeit in Frage kommen, dann dürften die folgenden Informationen hilfreich für Sie sein:
So ermitteln Sie die Höhe Ihrer Förderung:
Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung, die von der Bundesagentur für Arbeit an Menschen gewährt wird, die sich selbständig machen wollen. Dieser Zuschuss soll dazu beitragen, die finanziellen Risiken zu minimieren, die mit der Gründung eines eigenen Unternehmens verbunden sind.
Die Höhe des Zuschusses hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem letzten Einkommen, der Anzahl der Monate, in denen man Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, und der Anzahl der Personen im Haushalt.
Der Zuschuss ist in zwei Phasen eingeteilt, die für einen Zeitraum von sechs bis 15 Monaten gedacht sind, und kann auch in Verbindung mit verschiedenen Gründerdarlehen anderer Programme beantragt werden.
Für Gründerinnen und Gründer, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten, kann der Gründungszuschuss eine wichtige Unterstützung sein:
„Die finanzielle Hilfe kann dazu beitragen, die ersten Monate nach dem Start der Selbstständigkeit zu überbrücken und somit den Haupterwerb zu sichern.“
Sie kann von Existenzgründern, Freiberuflern und Gewerbetreibenden beantragt werden, die sich in der Ich-AG-Phase befinden oder die sich in den ersten drei Jahren nach Gründung ihres Unternehmens befinden.
Berechnungsgrundlage
Die Höhe des Gründungszuschusses hängt primär vom bezogenen Arbeitslosengeld ab.
In der ersten Phase berechnet sich dieser aus dem Arbeitslosengeld I plus 300 €. In der zweiten Phase erhält der Gründer 300 € für weitere 9 Monate.
Eine besondere Eigenschaft der Förderung ist, dass diese anrechnungsfrei neben dem erzielten Einkommen aus der neu begonnen Selbständigkeit gezahlt wird. Der Gründungszuschuss dient dazu, den Lebensunterhalt des Gründers und die Kosten für die soziale Absicherung zu sichern.
Die Förderdauer beträgt in der Regel sechs Monate, kann aber bei Bedarf verlängert werden.
Der Zuschuss ist steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden.
Beispiel Gründungszuschuss
Ein Beispiel für den Gründungszuschuss ist, dass Sie als Gründer 1.500 € Arbeitslosengeld I erhalten.
In Phase 1, die 6 Monate dauert, erhalten Sie 1.800 €, bestehend aus 1.500 € Arbeitslosengeld I und einem Pauschalbetrag von 300 €.
In Phase 2, die 9 Monate dauert, ist ein Pauschalbetrag von 300 € vorgesehen. Insgesamt erhalten Sie 10.800 € aus Phase 1 und 2.700 € aus Phase 2.
Die Gesamtförderung beträgt daher 13.500 € – komplett anrechnungsfrei.
Voraussetzung
Um den Gründungszuschuss zu erhalten, müssen Sie als Antragsteller Arbeitslosengeld I beziehen und mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I ab dem Tag der Gründung haben.
Die Selbständigkeit muss auf eine hauptberufliche Tätigkeit ausgelegt sein und die Arbeitslosigkeit beenden.
Weitere Voraussetzungen können im Gesetz, der Arbeitslosenversicherung und der Ermessensleistung festgelegt sein.
Der Progressionsvorbehalt kann zum Tragen kommen und es kann eine Sperrzeit geben.
Die Voraussetzungen können je nach Bezieher, Kind, Behinderung und Haushalt variieren.
Hinweis: Es besteht eine Rückzahlungspflicht bei Nichterfüllung der Voraussetzungen.
So erhalten Sie den Gründungszuschuss
Beratung und Businessplan
Um den Gründungszuschuss beantragen zu können, ist es erforderlich, dass Sie eine Gründungsberatung durchlaufen und einen Businessplan erstellen.
Die Gründungsberatung kann von Ihnen bei der Agentur für Arbeit oder bei einem anerkannten Träger der Gründungsberatung über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) in Anspruch genommen werden.
Ihr Businessplan sollte detailliert darlegen, wie das geplante Unternehmen aufgebaut wird und wie es sich in der Zukunft entwickeln soll.
Antragstellung
Nach Abschluss der Gründungsberatung und Erstellung des Businessplans kann der Antrag auf Gründungszuschuss gestellt werden.
Den Antrag können Sie online auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit stellen.
Es ist auch möglich, den Antrag persönlich bei der Arbeitsagentur einzureichen.
Hierbei sollte beachtet werden, dass der Antrag rechtzeitig vor dem geplanten Gründungsdatum gestellt wird.
Bewilligung und Auszahlung
Nach Einreichung des Antrags wird dieser von einem Sachbearbeiter geprüft. Bei positiver Entscheidung wird der Gründungszuschuss bewilligt und ausgezahlt.
Die Auszahlung erfolgt in zwei Phasen.
In Phase 1 erhält der Antragsteller den Gründungszuschuss als Anschubfinanzierung für seine Selbstständigkeit.
Dadurch ist er für die Sicherung seines Lebensunterhalts sowie für seine soziale Absicherung nicht auf einen unmittelbaren Erfolg seiner Unternehmensgründung angewiesen.
In Phase 2 kann der Antragsteller den Gründungszuschuss als Ermäßigung auf das Arbeitslosengeld I erhalten.
Weitere Unterstützung
Neben dem Gründungszuschuss gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Existenzgründer.
So bieten beispielsweise Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Banken und Fachverbände Seminare und Beratung an.
Auch eine fachkundige Stellungnahme kann hilfreich sein, um die Chancen auf eine Bewilligung des Gründungszuschusses zu erhöhen. Vermittlungsfachkräfte der Arbeitsagentur bieten zudem Coaching an, um bei der Gründung und der Vermittlung von Kunden und Aufträgen zu unterstützen.
Wir unterstützen Sie!
“Eine Idee muss Wirklichkeit werden, oder Sie ist nur eine eitle Seifenblase.”
Berhold Auerbach, deutscher Schriftsteller