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Anlaufstellen für Gründer auf einem Blick

Alle wichtigen Ämter, von denen Sie als Gründer Unterstützung erwarten können, behandeln wir in diesem Beitrag.

Arbeitsamt

Zuständig für:

  • Gründungszuschuss/Einstiegsgeld
  • Vermittlungsgutscheine
  • Arbeitslosengeld/Grundsicherung

Aufgabe

Die Hauptaufgabe der Arbeitsagenturen und Jobcenter besteht darin, Menschen dabei zu helfen, eine Arbeitsstelle zu finden. Zusätzlich sind sie für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes zuständig. Diese Aufgabe ist arbeitsteilig organisiert: Die Arbeitsagenturen sind verantwortlich für das Arbeitslosengeld I, während sich die Jobcenter um die Zahlungen des Bürgergeldes (ehemals ALG II) kümmern.

In welchen Fällen solltest du dich an die Arbeitsagentur oder das Jobcenter wenden?

Die Arbeitsagenturen und Jobcenter unterstützen Menschen, die sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen möchten. Sie bieten Beratung und finanzielle Hilfen wie den Gründungszuschuss (für ALG-I-Empfänger) oder das Einstiegsgeld (für Bürgergeldempfänger) an. Selbstständige können auch bei schlechter Geschäftslage Unterstützung erhalten, indem sie Arbeitslosengeld oder Grundsicherung beantragen, abhängig von ihrer Versicherungsstatus.

Darüber hinaus können die Arbeitsagentur oder das Jobcenter dir einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Dieser Gutschein kann für verschiedene Zwecke verwendet werden, wie beispielsweise Existenzgründungsberatung, Weiterbildung oder Coaching.

Amtsgericht

Zuständig für:

  • Handelsregistereintrag
  • Grundbuchänderungen
  • Mahnverfahren
  • Insolvenzverfahren 

Aufgabe

Amtsgerichte sind zuständig für die Verhandlung kleinerer und alltäglicher Rechtsstreitigkeiten, bei denen keine hohen Strafen zu erwarten sind. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem Mahnverfahren sowie die Führung von Registern wie dem Handelsregister für Unternehmen, dem Genossenschaftsregister für Genossenschaften und dem Grundbuch für Immobilien.

Welche Unterstützung bieten die Amtsgerichte an?

Das Amtsgericht bietet verschiedene Dienstleistungen an, um dir Unterstützung zu bieten. Zum Beispiel kannst du dort dein Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen oder den Kauf einer Gewerbeimmobilie abwickeln. Im Falle von Streitigkeiten, wie beispielsweise ausstehenden Zahlungen von Kunden, ist das Amtsgericht zuständig und kann entsprechende Verfahren durchführen. Zudem haben die Amtsgerichte die Befugnis, Insolvenzverfahren zu eröffnen, falls es zu finanziellen Schwierigkeiten kommt. Es ist jedoch zu hoffen, dass es niemals so weit kommt.

Ausländerbehörde

Zuständig für:

  • Aufenthaltstitel (für Menschen ohne EU-Pass)
  • Niederlassungsgenehmigung (für Menschen ohne EU-Pass)

Aufgabe

Die Zuständigkeit der Ausländerbehörden umfasst Pass- und Aufenthaltsfragen sowie die Angelegenheiten von Personen, die keine deutsche oder EU-Staatsbürgerschaft besitzen. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Regelung der Erwerbstätigkeit und der Integration dieser Menschen.

Welche Unterstützung bieten die Ausländerbehörde an?

Wenn du einen Pass eines EU-Staates besitzt, genießt du die Gewerbe- und Niederlassungsfreiheit. Das bedeutet, dass du dich jederzeit in Deutschland selbstständig machen darfst. Falls du jedoch nicht aus einem EU-Staat kommst, benötigst du eine Genehmigung, die als “Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit” gemäß § 21 des Aufenthaltsgesetzes bezeichnet wird. Um diese Genehmigung zu erhalten, musst du bei der Ausländerbehörde einen Antrag stellen und einen umfassenden Businessplan sowie entsprechende Zeugnisse vorlegen. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn dein Vorhaben voraussichtlich erfolgreich ist und du über die erforderlichen Fähigkeiten verfügst, wie von den Behörden festgestellt.

Bauamt

Zuständig für:

  • Baugenehmigungen
  • Beratung zu baulichen Vorschriften

Aufgabe

Die Aufgaben von Bauämtern umfassen die Prüfung und Genehmigung von öffentlichen und privaten Bauprojekten in einer Gemeinde. Nahezu alle Neu-, Um- oder Anbauten müssen von den Bauämtern überprüft und genehmigt werden. Darüber hinaus erfüllen Bauämter nicht nur eine Überwachungsfunktion, sondern bieten auch Beratungsdienste an. Sie informieren beispielsweise über die geltenden Bauvorschriften und geben Auskunft über potenzielle Fördermöglichkeiten.

Was kann das Baumamt für leisten?

Bevor du dein Geschäft, Restaurant oder Büro für deine Gründung neu- oder umbauen möchtest, musst du alle Pläne bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einreichen und von ihnen genehmigen lassen. Die Behörde prüft, ob alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, wie beispielsweise die Statik. Es ist auch möglich, dass eine Genehmigung für eine Nutzungsänderung erforderlich ist, zum Beispiel wenn du beabsichtigst, in einem ehemaligen Notarbüro eine Psychotherapiepraxis  zu eröffnen.

Finanzamt

Zuständig für:

  •  Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit
  • Steuervorauszahlungen
  • Vorsteuerabrechnung
  • Steuererklärung

Aufgabe

Die Finanzämter sind Teil der Finanz- und Steuerverwaltung des Staates und bilden die unterste Ebene. Ihre Hauptaufgaben bestehen darin, die Steuern festzusetzen und einzutreiben, die von uns gezahlt werden müssen. Um dies zu erreichen, überprüfen und bearbeiten sie unsere Steuererklärungen.

Was leistet das Finanzamt?

Das Finanzamt tritt in Kontakt mit dir, sobald du ein Gewerbe anmeldest. Wenn du freiberuflich tätig bist, ist das Finanzamt sogar die erste Anlaufstelle, um deine Tätigkeit anzumelden.
Vom Finanzamt erhältst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Sobald du diesen ausgefüllt zurücksendest, erhältst du eine Steuernummer. Du hast auch die Möglichkeit, den Fragebogen über das Online-Portal ELSTER auszufüllen und direkt an das Finanzamt zu übermitteln. Die Steuernummer wird unter anderem für deine Rechnungen benötigt, da sie immer angegeben sein muss.

Basierend auf den Angaben in deinem Fragebogen ermittelt das Finanzamt eine vorläufige Steuer und legt fest, ob und in welcher Höhe du Vorauszahlungen leisten musst oder ob du dir gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) zurückerstatten lassen kannst. Später reichst du vierteljährliche Umsatzsteueranmeldungen sowie eine jährliche Steuererklärung ein. Letztere bildet die Grundlage zur endgültigen Berechnung der Steuer, die du zu entrichten hast.

Gesundheitsamt

Zuständig für:

Beratung zu Arbeits- und Umweltschutzauflagen

Aufgabe

Die Gewerbeaufsichtsämter haben die Aufgabe, sicherzustellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich Arbeitsschutz, Umweltschutz und Verbraucherschutz eingehalten werden. Insbesondere im Arbeitsbereich arbeiten sie eng mit den Berufsgenossenschaften zusammen, die ebenfalls eine wichtige Rolle in Bezug auf Arbeitsschutz spielen. Zusammen setzen sie sich dafür ein, dass Arbeitsbedingungen sicher sind und die Rechte der Arbeitnehmer geschützt werden. Gleichzeitig überwachen sie auch den Umweltschutz und den Schutz der Verbraucher, um sicherzustellen, dass gesetzliche Standards erfüllt werden.

Was macht die Gewerbeaufsicht?

Die Gewerbeaufsichtsämter fungieren als Beratungsinstanzen für Selbstständige in Bezug auf Arbeits- und Umweltschutzfragen. Sie spielen auch eine Rolle bei der Genehmigung von gewerblichen Bauvorhaben. Wenn du ein Unternehmen gründest, das besonderen Auflagen unterliegt, ist es ratsam, frühzeitig Kontakt mit dem Gewerbeaufsichtsamt aufzunehmen. Dort erhältst du wertvolle Informationen und Anleitungen, wie du die Auflagen effektiv umsetzen kannst. Dadurch kannst du mögliche Fehlinvestitionen vermeiden und potenzielle Beanstandungen in der Zukunft verringern.

Industrie- und Handelskammern (IHK)

Zuständig für:

  • Pflichtmitgliedschaft für alle Gewerbetreibenden
  • Beratung und Weiterbildung
  • gewerbliche Erlaubnis für bestimmte Berufe
  • Sach- und Fachkundeprüfungen

Aufgabe

Als Selbstverwaltung der regionalen Wirtschaft fungieren die Industrie- und Handelskammern (IHK) als Interessenvertretung ihrer Mitglieder gegenüber der Politik. Darüber hinaus übernehmen sie auch bestimmte Aufgaben, die ihnen vom Staat übertragen wurden. Hierzu gehört die Ausstellung verschiedener Zeugnisse und Bescheinigungen für den Wirtschaftsverkehr. Sie sind zudem zuständig für die Erteilung gewerberechtlicher Erlaubnisse. Des Weiteren setzen sie Standards für die berufliche Ausbildung fest, überwachen deren Einhaltung und führen Prüfungen durch.

Was macht die IHK?

Gewerbetreibende werden automatisch Mitglied in der örtlichen IHK und sind verpflichtet, regelmäßige Beiträge zu zahlen. Es gibt jedoch spezielle Tarife oder Beitragsbefreiungen für Gründer mit geringen Umsätzen.

Für Berufe wie Immobilienmakler, Baubetreuer, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter oder Darlehensvermittler ist eine gewerberechtliche Erlaubnis erforderlich, die von der zuständigen IHK erteilt wird. In anderen Berufsfeldern kann eine Sach- und Fachkundeprüfung von der IHK verlangt werden. Bestimmte Gründungsförderungen erfordern eine positive Beurteilung durch eine fachkundige Stelle. Eine solche Beurteilung kann auch von der IHK durchgeführt werden, zum Beispiel im Falle des Gründungszuschusses.

Kammer für freie Berufe/Standeskammer

Zuständig für:

  • Registrierung/Zulassung
  • Aufnahme in ein Verzeichnis
  • Beratung
  • Fortbildung
  • soziale Absicherung (über entsprechende Versorgungswerke)

Aufgabe

Die Kammern für freie Berufe übernehmen ähnlich wie die Handwerkskammern die berufsspezifische Interessenvertretung ihrer Mitglieder. Sie sind verantwortlich für die Wahrung der Berufspflichten, die Organisation der Berufsausbildung, die Abnahme von Prüfungen und die Förderung der beruflichen Weiterbildung. Zudem bieten sie Beratungsleistungen zu Fragen der Berufspflichten an und vermitteln bei Konflikten.

Angehörige der sogenannten kammerfähigen freien Berufe sind verpflichtet, Mitglieder ihrer jeweiligen Kammer zu sein. Dazu zählen beispielsweise Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, beratende Ingenieure und Steuerberater. Die Kammern sind auch für die Organisation der berufsspezifischen Versorgungswerke in den Bundesländern zuständig, wie beispielsweise die Versorgungswerke für Ärzte, Steuerberater oder Rechtsanwälte.

Was machen die Kammern?

Um sich als Selbstständiger in einem “verkammerten” freien Beruf zu etablieren, ist es erforderlich, sich bei der zuständigen Standeskammer zu registrieren. Die Zulassung von der Kammer ist eine Voraussetzung, um die Selbstständigkeit aufnehmen zu dürfen. Gleichzeitig wird man in das entsprechende Verzeichnis aufgenommen. Diese Eintragung kann ein wichtiger Faktor für das Marketing sein, weshalb es sich auch für Gründer, die nicht unter die Kammerpflicht fallen, lohnen kann, freiwilliges Mitglied zu werden.

Sie haben nun noch mehr Lust, Ihre Idee zu verwirklichen?

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