GRW-Investitionszuschüsse
Zweck der Unterstützung
Die gezielten finanziellen Beihilfen dienen der Anregung unternehmerischer Aktivitäten mit dem Ziel, dauerhafte Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten. Weiterhin beabsichtigen sie, Tarifvereinbarungen zu stärken und die Übernahme von Zeitarbeitskräften zu fördern. Ein Schwerpunkt liegt auch auf der Förderung von Investitionen in digitale Produktions- und Betriebsabläufe sowie auf der Unterstützung exportorientierter Unternehmen, um diese im internationalen Marktwettbewerb zu festigen.
Förderberechtigte
Als Empfänger dieser Fördermittel sind kleine bis große Unternehmen des gewerblichen Sektors mit einer Niederlassung im Bundesland Sachsen vorgesehen. Ebenfalls förderberechtigt sind gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die sich mit Wirtschaftsthemen auseinandersetzen. Nicht antragsberechtigt sind hingegen Betriebe, die wirtschaftliche Schwierigkeiten aufweisen sowie Unternehmen, die überwiegend im Besitz von Banken, Versicherungen oder staatlichen Einrichtungen sind.
Förderschwerpunkte
Zuwendungsfähige Investitionsprojekte
Für kleine und mittlere Betriebe können folgende Investitionstypen gefördert werden:
- Etablierung neuer Standorte
- Ausbau bestehender Anlagen
- Innovierung der Produktionspalette
- Umgestaltung vorhandener Herstellungsprozesse
- Anschaffung mit einem Betriebsstandort verbundener Vermögenswerte bei Gefahr der Schließung
Große Unternehmen profitieren von Förderungen für:
- Gründungsinvestitionen
- Diversifikation der Aktivitäten eines Standorts
- Erwerb mit einer Betriebsstätte assoziierter Vermögenswerte unter bestimmten Umständen
Zur Förderung ist es erforderlich, dass:
- neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder bestehende abgesichert werden
- die Betriebsstätte in Sachsen liegt
- bestimmte Mindestinvestitionssummen erbracht werden
- entweder das Arbeitsplatz- oder das Abschreibungskriterium erfüllt ist
Förderausgeschlossen sind zum Beispiel der Erwerb von Grundstücken, Ersatzinvestitionen und bestimmte Leasingverhältnisse.
Art und Umfang der Kosten
Förderfähig sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten förderfähiger Sachanlagen und Wirtschaftsgüter. Die Finanzierung umfasst auch immaterielle Investitionen und, unter bestimmten Bedingungen, geleaste oder gemietete Wirtschaftsgüter.
Beihilfenintensität
Die Unterstützung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Höhe orientiert sich an den förderungswürdigen Ausgaben und differenziert sich nach Unternehmensgröße sowie Standort.
Die Basisförderung beträgt:
- 20% für kleine Unternehmen
- 10% für mittlere Unternehmen
In spezifischen Gemeinden des Bezirks Leipzig sind angehobene Fördersätze von bis zu 35% für kleine Unternehmen möglich. Investitionen in den Umweltschutz können mit einem Höchstsatz von 45% gefördert werden.
Antragsverfahren
Die Beantragung erfolgt direkt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) über das entsprechende Online-Portal, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird.
Anlaufstellen für Förderentscheidungen
Detaillierte Kriterien und zusätzliche Informationen zur Beantragung sowie die Kontaktmöglichkeiten zur Sächsischen Aufbaubank (SAB) sind über deren Website abrufbar.
Quelle: https://www.leipzig.ihk.de/infos-fuer-unternehmen/themen/gruendung-foerderung/foerdermittelkompass/grw-investitionszuschuss/