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Kostenloses AVGS-Gründercoaching

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) von der Agentur für Arbeit / Jobcenter ist eine sehr gefragte Maßnahme für die berufliche (Wieder-)Eingliederung gemäß § 45 SGB III. Wenn du beispielsweise arbeitssuchend oder arbeitslos bist, hast du Anspruch auf den AVGS. Es stehen dir verschiedene Optionen offen: Du kannst ein Coaching in Anspruch nehmen, um dich in Bezug auf Existenzgründung und deine berufliche Zukunft fit zu machen. Eine weitere Möglichkeit ist eine Weiterbildung, mit der du dir neues Fachwissen aneignen kannst.

Erfahre jetzt mehr über deine Möglichkeiten mit dem AVGS bei meinem Unternehmen Consulting Bridge, den Ablauf und die erforderlichen Voraussetzungen.

Coaching mit AVGS

Voraussetzungen für den AVGS

Bei Consulting Bridge stellen wir dir verschiedene Maßnahmen zur Verfügung, die du mithilfe eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) nutzen kannst. Bevor du einen AVGS beantragst, ist es wichtig, dass du die Voraussetzungen dafür kennst und prüfst, ob du anspruchsberechtigt bist.

Du hast einen Anspruch auf den AVGS, wenn einer der folgenden Punkte auf dich zutrifft:

  • Du warst in den letzten 3 Monaten für mindestens 6 Wochen arbeitssuchend gemeldet.
  • beziehen von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung.
  • noch nicht in einen neuen Job vermittelt.
  • Du wurdest bereits vom Arbeitgeber gekündigt, hast jedoch noch keinen neuen Job gefunden

Zusätzlich können auch folgende Personen nach Ermessen einen AVGS erhalten:

  • Personen, die arbeitssuchend gemeldet sind, jedoch keine Leistungen beziehen.
  • Selbstständige und Personen, die in ihren Beruf zurückkehren möchten.
  • Beschäftigte in Transfer- und Auffanggesellschaften.
  • Studierende und Auszubildende, die auf Jobsuche sind.
  • Soldaten/-innen, die ihren Wehrdienst beendet haben.
  • Teilnehmende an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) oder Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM).

Es ist auch möglich, dass du als Empfänger/in von Bürgergeld (früher ALG II) einen AVGS erhalten kannst. Wir empfehlen dir, ein persönliches Gespräch mit deiner Sachbearbeiter/-in zu suchen und ihnen zu verdeutlichen, wie die Maßnahme deine Jobchancen verbessern kann. Dies kann eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten sein. Du darfst also einen AVGS erhalten. Dann sind die folgenden drei Schritte wichtig.

In 3 Schritten zum Vermittlungsgutschein (AVGS)

1. Maßnahme auswählen

Überlege dir im Voraus, welche Maßnahme du mit deinem AVGS nutzen möchtest. Du kannst online recherchieren oder bei Consulting Bridge nach dem passenden AVGS-Coaching oder der AVGS-Weiterbildung suchen. Unser Team steht dir gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

2. AVGS beantragen

Um den AVGS zu beantragen, benötigst du deine Kundennummer von der  Agentur für Arbeit/Jobcenter sowie das Datum, seit dem du arbeitslos bist. Du hast die Möglichkeit, den Gutschein online, persönlich oder telefonisch zu beantragen. Erwähne dabei gerne, dass unsere Maßnahmen von Consulting Bridge AZAV-zertifiziert sind.

3.AVGS einlösen

Mit dem Gutschein in der Hand kannst du nun deine gewünschte Maßnahme bei Consulting Bridge buchen und den Vertrag mit dem Leistungsträger abschließen. Die Kurse und Coachings sind für dich kostenlos und werden von der Agentur für Arbeit /Jobcenter übernommen. Jetzt kannst du durchstarten!

Wenn du weitere Informationen über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhalten möchtest oder bereit bist, die Gelegenheit zu nutzen, klicke einfach auf den unten stehenden Link und ergreife deine Chance! Lass dir diese Möglichkeit nicht entgehen und starte jetzt durch!

Alles Rund um den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) unterstützt deine Jobsuche oder Wiedereingliederung. Du kannst verschiedene Maßnahmen nutzen: AVGS MAT (Träger), AVGS MAG (Arbeitgeber) und AVGS MPAV (private Arbeitsvermittlung). Erfülle bestimmte Voraussetzungen, um den AVGS zu beantragen.

Gibt es einen Unterschied zwischen Vermittlungsgutschein und AVGS?

Dieser Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Unterstützungsmaßnahme der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, die dir bei der Jobsuche hilft. Mit dem Gutschein kannst du verschiedene Angebote wie Coaching oder Weiterbildungen nutzen. Er dient als Nachweis für die Kostenübernahme.

Was kann mit einem AVGS gefördert werden?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bietet verschiedene Optionen zur Unterstützung bei der Jobsuche oder beruflichen (Wieder-)Eingliederung. Dazu gehören private Arbeitsvermittlung, Coaching/Weiterbildung und betriebliches Training von 6-8 Wochen. Kosten werden über den AVGS übernommen.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf den AVGS?

Arbeitssuchende Personen haben Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, wenn sie arbeitslosengeldberechtigt sind, mindestens 6 Wochen arbeitslos waren und noch nicht in einen neuen Job vermittelt wurden. Der Gutschein unterstützt bei der beruflichen (Wieder-)Eingliederung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Maßnahmen und Unterstützungsangeboten.

Wann habe ich keinen Anspruch?

Neben dem Rechtsanspruch können Sachbearbeiter/-innen vom Jobcenter auch nach eigenem Ermessen einen Aktivierungs- und Bildungsgutschein genehmigen. Dies ist möglich, wenn die Arbeitslosigkeit kürzer als 6 Wochen andauert, der Antragsteller sich in einem laufenden Arbeitsverhältnis befindet, aber bereits gekündigt wurde, oder wenn eine Anspruchsberechtigung auf Bürgergeld besteht. Der Gutschein ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Maßnahmen und Bildungsangeboten zur Unterstützung bei der beruflichen (Wieder-)Eingliederung.

Woher bekomme ich den AVGS?

Um den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zu beantragen, kannst du dich an deine zuständige Beraterin oder deinen zuständigen Berater bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter wenden. Dort erhältst du Informationen und Unterstützung bei der Beantragung des AVGS. Du hast die Möglichkeit, persönlich vor Ort, telefonisch oder schriftlich deinen Antrag einzureichen. Dein Berater oder deine Beraterin wird dir die erforderlichen Schritte und Bedingungen erklären und dir bei Bedarf weitere Beratung anbieten.

Ich habe einen AVGS — wie geht es weiter?

Sobald du den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) von der Bundesagentur für Arbeit erhalten hast, kannst du ihn bei einer geeigneten Arbeitsvermittlung oder einem qualifizierten Bildungsträger einlösen. Achte darauf, dass der Anbieter AZAV-zertifiziert ist, ähnlich wie Consulting Bridge. Nur dann können die Vermittlungskosten, die beim AVGS MAT anfallen, übernommen werden. Sobald du nach 6 Wochen in einem neuen Arbeitsverhältnis bist, gibst du den AVGS beim privaten Arbeitsvermittler ab, damit er die erfolgreiche Vermittlung abrechnen kann.

Wie oft bekomme ich einen AVGS?

Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) jederzeit beantragen. Dafür musst du mindestens 6 Wochen arbeitssuchend gemeldet sein und Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen. Zudem darfst du noch nicht in einen neuen Job vermittelt worden sein oder bereits vom Arbeitgeber gekündigt worden sein, ohne einen Anschlussjob zu haben. Beachte jedoch, dass du immer nur eine Maßnahme zur Zeit machen kannst und nicht mehrere gleichzeitig. Es besteht jedoch die Möglichkeit, nach Abschluss einer Maßnahme einen weiteren AVGS für eine darauf aufbauende Maßnahme zu beantragen.

Was kostet der AVGS?

Sämtliche mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein geförderten Maßnahmen sind für dich kostenfrei. Falls während der Teilnahme Kosten für Fahrten, Unterkunft oder Kinderbetreuung entstehen, können diese erstattet werden. Du musst sie also nicht selbst tragen.

Wie lange ist der AVGS gültig?

Normalerweise beträgt die Gültigkeitsdauer eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins zwischen drei und sechs Monaten. Die genaue Dauer ist auf dem Gutschein verzeichnet. Die konkrete Gültigkeitsdauer kann je nach Art des Gutscheins variieren, ohne dass es dafür eine festgelegte rechtliche Grundlage gibt. Die Entscheidung über die Dauer liegt im Ermessen deiner Sachbearbeiter:in beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit.

Mein AVGS ist abgelaufen, was kann ich tun?

Mach dir keine Sorgen: Du kannst problemlos einen neuen Gutschein beantragen, solange du nach wie vor die erforderlichen Voraussetzungen erfüllst. Es ist ratsam, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, um sicherzustellen, dass du rechtzeitig einen neuen Gutschein erhältst.

Sie haben nun noch mehr Lust, Ihre Idee zu verwirklichen?

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