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Freiberufler oder gewerblicher Unternehmer?

Was ist das Richtige für mich?

Im Bereich der Selbstständigkeit gibt es verschiedene Optionen und Vorgaben, die bestimmen, wie du deine Tätigkeit ausüben kannst oder musst. Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen freiberuflicher Arbeit und gewerblicher Tätigkeit zu verstehen. Es gibt klare Kriterien, die festlegen, wann du als Freiberufler arbeiten kannst und wann du ein Gewerbe anmelden musst. Es ist ratsam, sich über diese Thematik umfassend zu informieren, um die richtige Herangehensweise für deine Selbstständigkeit zu wählen.

Die Unterschiede

Es ist wichtig, zwischen einer gewerblichen und einer freiberuflichen Tätigkeit (auch selbstständige Arbeit genannt) zu unterscheiden, da dies Auswirkungen auf bestimmte Besonderheiten hat. Wenn du als Freiberufler arbeiten möchtest, ist es beispielsweise nicht erforderlich, ein Gewerbe anzumelden. Als Freiberufler zahlst du in der Regel nur Einkommenssteuer und unter bestimmten Voraussetzungen Umsatzsteuer, während die Gewerbesteuer für dich keine Rolle spielt. Wenn du dich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheidest, solltest du dies innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit formlos beim Finanzamt anzeigen.

Es ist ratsam, von Anfang an zu klären, ob du mit deinem Geschäft als Freiberufler oder als Gewerbetreibender eingestuft wirst. Dies kann am besten durch dein zuständiges Finanzamt geklärt werden. Es handelt sich dabei nicht um eine formelle Anerkennung deiner Freiberuflichkeit, sondern um eine steuerrechtliche Klassifizierung. Eine gute Orientierung bietet der § 18 Abs. 1 EstG Diese Auskunft, die vom Finanzamt erteilt wird, ist unverbindlich. Um eine verbindliche Festlegung zu erhalten, müssen jedoch strenge Kriterien erfüllt werden.

Expertentipp

Wenn es um künstlerische Tätigkeiten geht, ist es wichtig zu klären, ob diese als freiberuflich eingestuft werden können oder ob ein Gewerbe angemeldet werden muss. Bei Zweifeln kann es hilfreich sein, eine Expertenmeinung einzuholen, zum Beispiel durch eine Begutachtung durch den Landesverband Bildende Kunst Sachsen e.V.  (LBKS).

Ein wesentliches Merkmal zur Abgrenzung einer freiberuflichen Tätigkeit von einem Gewerbe ist die persönliche Arbeitsleistung. Wenn du als Freiberufler eigenverantwortlich und leitend tätig bist, und auch vorgebildete Arbeitskräfte einbeziehst, die ebenfalls freiberuflich arbeiten, ist es nicht erforderlich, ein Gewerbe anzumelden. Die leitende Tätigkeit sollte nicht nur einen Teilaspekt deiner Arbeit umfassen, sondern die gesamte Tätigkeit umfassen. Als leitend tätige Person legst du nicht nur die Durchführung der Arbeit fest, sondern auch die organisatorischen Grundlagen. Du bist verantwortlich für grundlegende Entscheidungen, die nach festgelegten Prinzipien ausgerichtet sind. Die leitende Tätigkeit beinhaltet die volle Verantwortung für jeden einzelnen Auftrag.

Es besteht auch die Möglichkeit, eine Kombination aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit auszuüben. In solchen Fällen ist es ratsam, einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder das Institut für Freie Berufe Nürnberg (IFB) zu konsultieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine freiberufliche Tätigkeit sich von einer freien Mitarbeit unterscheidet und nicht gleichzusetzen ist.

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